Mischgebiet

Anhand  beigefügter pdf-Dateien “vorläufiger überarbeiteter Planentwurf” können Sie sich über  das neue Mischgebiet informieren. Bei Interesse melden Sie sich gerne bei der Ortsgemeinde. Stand Oktober 2022.

Projektvorstellung durch den Investor FUTUREhaus

Dem Gemeinderat von Dorsheim wurde in seiner Sitzung am 8.6.2021 das Projekt des Investors vorgestellt.
Damit wäre es möglich hier ein besonderes Leuchtturmprojekt für die Gemeinde zu entwickeln.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie der Präsentation, die Sie als pdf-Datei hier herunterladen können (8,5 MB)

 

Informationen zum Mischgebiet „In den Kirchzeilen“

Nach wie vor gibt es doch reichlich Informationsbedarf hinsichtlich des Antrages der Ortsgemeinde Dorsheim das Gebiet „In den Kirchzeilen“ als Mischgebiet in die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Langenlonsheim aufzunehmen.

Es handelt sich hierbei um ca. 2 ha zwischen der bereits bestehenden Bebauung der Straße „In den Kirchzeilen“ und dem Wirtschaftsweg am Anwesen Josef Mayer.

Mischgebiet Dorsheim In den Kirchzeilen

Historie – Was bisher geschah:

Die Ortsgemeinde hat im Jahr 2008 den Antrag bei der Verbandsgemeinde Langenlonsheim auf Aufnahme des Gebietes „In den Kirchzeilen“ als Mischgebiet in den Flächennutzungsplan gestellt.

Der Verbandsgemeinderat hat hierüber ausführlich diskutiert und dann die Aufnahme des Gebietes mehrheitlich beschlossen.

Seitens der Kreisverwaltung wurde dies jedoch abgelehnt. Die Verbandsgemeinde hat hier Rechtsmittel eingelegt und die Entscheidung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord abgewartet. Deren Ablehnung war jedoch so widersprüchlich, dass sich der Verbandsgemeinderat entschied, beim Verwaltungsgericht in Koblenz zu klagen.

Dort wurde die Klage abgewiesen, aber nicht aus sachlichen Gründen, sondern aus formalen Gründen. Das Verwaltungsgericht Koblenz konnte den Beschluss des Verbandsgemeinderates aus dem damaligen Sitzungsprotokoll nicht nachvollziehen. Die Protokollführung reichte ihm nicht aus.

Der Verbandsgemeinderat konnte diese Tatsache nicht mehr ändern und ging nicht zum OVG, stellte aber der Ortsgemeinde Dorsheim anheim, erneut einen Antrag zu stellen.

Diesen Beschluss fasst der Ortsgemeinderat im Dezember 2013 erneut.

Mischgebiet Dorsheim In den Kirchzeilen

Nun zu den aktuellen Gegebenheiten:

Der Ortsgemeinderat hat sich für ein Mischgebiet entschieden, weil hier Wohnen und nicht störendes Gewerbe angesiedelt werden kann. Siehe hierzu auch die Regelungen in der Baunutzungsverordnung Rheinland-Pfalz (BauNVO). Die dazu notwendigen Lärmschutzgutachten gehen davon aus, dass mittels Festschreibungen im Bebauungsplan der Lärmschutz gegeben sein wird. In der (BauNVO) ist ferner geregelt, dass die Ortsgemeinde alle baulichen Nutzungen und die Art der Nutzung vorschreiben kann (Differenzierungsmöglichkeiten). Dieses Mischgebiet würde im übrigen an das bereits bestehende Mischgebiet „In den Kirchzeilen“ anschließen.

Die Ortsgemeinde möchte hier den zu erwartenden rückläufigen Einkommenssteueranteil (die größte Einnahmequelle der Ortsgemeinde) auffangen. In den nächsten 10 Jahren werden rund 100 Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde in Rente gehen. Diese aus dem Berufsleben ausscheidenden Mitbürgerinnen und Mitbürger werden zu einem überwiegenden Teil keine Einkommenssteuer mehr zahlen. Diesem zu erwartenden Rückgang der Einnahmen möchte der Ortsgemeinderat entgegen wirken.

Ein Investor hat sich bereits 2008 bereit erklärt, dieses Gebiet zu erschließen und zu vermarkten.

In einem Planentwurf wird von ca. 9 Bauplätzen gesprochen, deren größter Platz rund
1.200 m² umfasst. Die Einfassung eines Walls im Westen und Norden zum Lärmschutz kann auch baulich durch einzufassende Hallen und/oder Garagen genutzt werden.

Bei der im Mischgebiet angedachten Nutzung steht das Motto „Wohnen und Arbeiten unter einem Dach“ ganz oben an. Hier könnten sich Architekten, Therapeuten, Friseur, Bäckerladen oder Web-Designer und Versicherungsagentur niederlassen. Also nicht störendes Gewerbe oder Freiberufler.

Mit der Errichtung eines Mischgebietes würde auch der dörfliche Charakter erhalten bleiben.

Alle anderen vorgebrachten Argumente wie „Gewerbegebiet“, Prestige-Objekt oder Einwände wie Anliegerbeiträge sind absolut irrelevant und entsprechen keiner Grundlage. Die Erschließung muss der Grundstückseigentümer zu 90 % tragen. Das ist nach Baugesetzbuch zu Vorschrift.

Auch die Alternative „Zimmerberg“ wurde in der Vergangenheit ausführlich diskutiert. Gerade das Gebiet auf dem „Zimmerberg“ müsste als Mischgebiet über die Spielstraßen „Rheinblick“ und „Waldstraße“ bzw. über die sehr steile „Bergstraße“ erschlossen werden.
Dies ist in Anbetracht der verkehrstechnischen, sowie der wasser- und abwassertechnischen Vorgaben nur schwerlich möglich.

Daher kommt dieses Gebiet als Alternative nicht in Frage. Auch ist es nicht möglich einzelne Grundstücke im Neubaugebiet zu einer Mischbaufläche zu erklären. Keiner möchte die derzeit bestehenden Wohngebiete zu Mischgebieten erklären.

Wer Interesse hat und weitere Einzelheiten erfahren möchte, kann sich gerne an die Ortsgemeinde Dorsheim, Ortsbürgermeisterin Marlene Hölz, wenden.